Zur Suche nach der zuständigen Gerichtsvollzieherin oder dem zuständigen Gerichtsvollzieher für
das Land in Nordrhein-Westfalen benötigen Sie die Postleitzahl oder den Wohnort und ggfs. die Straße der
Schuldnerin oder des Schuldners.
Durch die Antragsstellung an die Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge können Sie
Verzögerungen wegen einer eventuellen Verhinderung der Gerichtsvollzieherin/des Gerichtsvollziehers vermeiden. Weitere wichtige
Informationen erhalten Sie im Bereich Infos
und Hilfe.
Das Formular "Vollstreckungsauftrag für Gerichtsvollzieher" (GV 6) wird Ihnen im Bereich
Bürgerservice/Formulare/Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung
zur Verfügung gestellt.